Der Dienstleistungsgedanke

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Holger
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Der Dienstleistungsgedanke

Beitrag von Holger »

Das Onlinegeschäft ist ein sich stark entwickelndes Flächen-Geschäft. Das Fernabsatzgesetz soll dabei Kunden vor "virtuellen" Hassadeuren schützen, weil man auf die Fernberatung, die schriftliche Beschreibung und die Bebilderung der Waren bauen muss.

Da es bei unserem Hobby nicht an jeder Ecke Fachgeschäfte gibt, die man eben mal schnell aufsuchen kann, um die Dinge des Begehrens mal haptisch, optisch oder der Funktion nach zu bewerten oder sich allgemein gut beraten zu lassen, ist das Onlinegeschäft sicherlich das dominierende Geschäft im Bereich der Hardware für Hobby-Astronomen.

Habe ich früher erlebt, dass auch online im Vorfeld eines Kaufes einigermaßen gut beraten wurde, um sich im Haifischbecken der Onlinehändler eine gute Position beim pot. Kunden zu verschaffen, stelle ich derzeit eine Umkehr des Verhaltens fest.

Der Onlinehändler meines Vertrauens, bei dem ich aufgrund meiner bisherigen Käufe sicher als guter Kunde gelistet bin, ist ein solches Beispiel.

Beispiel: vor dem Kauf mehrerer optischer Dinge frage ich explizid nach einem T2-Adapter für meine Systemkamera LUMIX G5 an den Skywatcher 120/600 und gebe in gleicher Mail als Beispiel einen Link zu einem x-beliebigen T2-Adapter an, da es einen Panasonic-Adapter für Micro-Four-Thirds bebildert in diesem Shop eben nicht gibt.

Geliefert wird mir der Adapter des x-beliebigen Beispielbildes. Den Verkäufer auf meine klare Nachfrage nach dem bestimmten Adapter ansprechend verweist er darauf, dass er nicht weiter geprüft habe die Ware des angegebenen Links dem Paket beigefügt hätte. Ich könne ja retournieren, allerdings auf meine Kosten (konnte man früher bei diesem Händler übrigens kostenfrei, aber das nur am Rand).

Bin wenig begeistert über die geringe Eigenreflektion und sage ihm das, aber das interessiert ihn herzlich wenig. Ich schicke also zu meinen Lasten zurück zurück und kreuze an "bitte Geld retour"

Nach vier Wochen ist das Geld immer noch nicht auf meinem Konto und ich frage nach. Es wäre, so eröffnet man mir mit fast unverständlichem Ton, von meiner Seite wohl nur eine IBAN-Nummer auf dem Retourenschein angegeben, aber es fehle doch die BIC-NUmmer. :?:

Braucht man die für eine Inlandsüberweisung, frage ich mich? Und erklärt man das dem Kunden erst nach 4 Wochen nach eigener Rückfrage?

Dienstleistungsgedanke adé ? Ich glaube, es ist bei dem einen oder anderen Händler mittlerweile ein gewisser Sättigungsgrad eingetreten. Mein fester Glaube ist es aber, und das nicht ohne Hintergrund, dass sich das nicht auszahlen wird. Nennt mich kauzig, aber ich für meinen Teil habe aus diesem Verhalten eine Konsequenz gezogen. Und die heißt, dass ich mal einen anderen Händler auf seinen Dienstleistungsgedanken hin prüfen werde.
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